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Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte geben Sie an, welche Form der Kontaktaufnahme Sie bevorzugen.
Wir haben für Sie und uns wichtige Unterlagen auf dieser Seite zum Download hinterlegt.
Zum schnelleren Abschluss des Mietvertrages ist es u.U. hilfreich die Formulare vorab schon einmal soweit möglich auszufüllen und am Anreisetag ausgedruckt mitzubringen. Oder Sie senden sie uns vorab schon einmal per email zu.
Es handelt sich hierbei aber lediglich um ein Angebot.
Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
für die kurzzeitige, zeitlich auf maximal 1 Monat begrenzte, Vermietung der Ferien- /
Messe- / Projektwohnung
“Am Spielmannsfalter 19, 41564 Kaarst; 1. OG links“
§ 1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Wohnung ist auch mit Erhalt einer Buchungsbestätigung per email rechtskräftig. Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitreisenden ebenfalls die AGB einhalten.
§ 2 Zahlung
Die Mietzahlung ist nach der Buchungsbestätigung vor Mietantritt auf unser Konto zur Auszahlung anweisen zu lassen.
Bei kurzfristigen Buchungen kann der Mietzins nach Absprache bei Anreise in bar gezahlt werden.
Eine Kaution beträgt 25% des Gesamtpreises.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Wohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Wohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
§ 4 Mietobjekt
4.1. Die Wohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung der technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände und durch nicht ausreichende Lüftung und Heizug der Räume. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei dem Vermieter.
4.3. Die Ferienwohnung darf nicht als Erstwohnsitz angegeben werden.
4.4. Die Personenzahl ist auf die jeweils vereinbarte Zahl beschränkt. Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Mehrbelegung wird vom Tag der Erhöhung ab, nach den regelmäßig geltenden Beträgen, berechnet.
Die Wohnung darf höchstens mit 3 Personen genutzt werden. Bei Überbelegung hat der Eigentümer das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
§ 5 Aufenthalt
Der Maximalaufenthalt in der Wohnung beträgt 1 Monat. Zur Beendigung der Laufzeit bedarf es keiner besonderen Kündigung durch den Vermieter. Andere Aufenthaltszeiten sind nur nach schriftlicher Vereinbarung in besonderen Ausnahmefällen möglich.
§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich oder per email mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises grundsätzlich bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornierung kostenfrei.
Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises.
Ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Hausbewohner / Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Er verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass das zur Wohnung gehörende Zubehör in ausreichend funktionerender Art und Weise nutzbar zur Verfügung steht. Ausfälle des zur Ausstattung gehörenden Zubehörs werden nach vorheriger Mitteilung des Mieters in angemessenen Zeitraum beseitigt bzw. durch vergleichbare Gerätschaften ersetzt
Eine Haftung für eventuelle kurzfristige Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- und Stromversorgung, der Internetverbindung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hier ausgeschlossen.
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§ 9 Schriftform
Andere als in der AGB bzw. dem schriftlichen Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
§11 Zuständiges Gericht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuss.